Muss ich etwas vor Beginn der Therapie beachten?

Bitte lassen Sie uns vor Ihrer ersten Behandlung Ihre Verordnung zukommen (Sie können diese auch in unseren Briefkasten am Eingang des Gebäudes werfen). Sie geben uns damit die Möglichkeit Ihre Verordnung vorab auf Richtigkeit zu prüfen, denn nur mit einer korrekt ausgefüllten Heilmittelverordnung dürfen wir arbeiten. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihren Terminen und insbesondere zu Ihrem ersten Termin 10-15 Minuten früher um anstehende Formalitäten (Rezeptgebühr, Terminverlegungen, Anmeldebogen,...) mit unseren Rezeptionsfachkräften zu klären.

Ich kann einen Termin nicht wahrnehmen!

Selbstverständlich können sich Pläne ändern. Bitte bedenken Sie, dass regelmässige Therapien wichtig für den Behandlungserfolg sind. Sollte Sie dennoch einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie mindestens 24 Stunden vorher telefonisch oder persönlich abzusagen, da wir nichtabgesagte Termine aus Gründen der Wirtschaftlichkeit privat in Rechnung stellen müssen.
 (Aus organisatorischen Gründen akzeptieren wir keine Absagen per E-Mail)

Muss ich meine Ausfallgebühr zahlen?

Ja (§615BGB). Ausgefallene Termine sind für Sie und uns ärgerlich. Sie ärgern sich über die Rechnung, wir über Zeiten die wir nicht an wartende Patienten vergeben können. In unserem Behandlungvertrag, auf dem Terminzettel, bei der Terminabsprache und auf Hinweisschildern in der Praxis weisen wir darauf hin, dass Termine 24 Std. vorher abzusagen sind. Sollten Sie dennoch kurzfristiger absagen müssen, informieren Sie uns schnellstmöglich, denn wir haben meist Patienten auf der Warteliste die kurzfristig einspringen können. In diesem Fall stornieren wir selbstverständlich Ihre Rechnung.

Ich bin krank, kann ich dennoch zur Therapie kommen?

Bitte sagen Sie auch im Krankheitsfall rechtszeitig, bzw. schnellstmöglich Ihren Termin ab. Sollten Sie kurzfristig erkranken, bitten wir Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes vorzulegen und / oder mit uns Rücksprache zu halten. Selbstverständlich können Sie uns außerhalb der Öffnungszeiten auf den Anrufbeantworter sprechen um uns schnellstmöglich über Ihre Erkrankung zu informieren. Dies gilt insbesondere bei ansteckenden Krankheiten.

Muss ich etwas zur Behandlung mitbringen?

Wir bitten alle Patienten unseren Anmeldebogen auszufüllen. Bitte bringen Sie, wenn nötig, eine Sehhilfe / einen Dolmetscher mit und kommen sie rechtzeitig (10-15 Minuten).
Sollten Ihnen medizinische Unterlagen (Arztbefunde, Röntgenbilder, etc.) vorliegen, bringen Sie diese gern zur ersten Behandlung für eine vollständige Befundaufnahme mit. 
Tragen Sie bequeme Kleidung und festes Schuhwerk um evtl. Bewegungsübungen mit uns durchführen zu können.

Gibt es Gutscheine für die Präventionsbehandlungen?

Selbstverständlich können Sie unsere präventiven Behandlungen auch als Gutschein zum Verschenken erwerben. Sie können einen Gutschein über eine Behandlung oder einen Geldbetrag bei uns in der Praxis erwerben.
Der Gutscheinwert ist vor Ort in bar oder per EC-Karte zu bezahlen.
Verschenken Sie etwas Wohlbefinden und verbessern Sie die Lebensqualität Ihrer Mitmenschen.

Kann ich jede Heilmittelverordnung bei Ihnen einlösen?

Unsere Praxis hat die Zulassung für alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen, sowie für die Berufsgenossenschaftlichen Verordnungen. Sollten Sie eine Verordnung haben, kontaktieren Sie uns bitte vorab persönlich oder telefonisch um Ihre Termine zu vereinbaren.

Was kostet die Behandlung? (Gesetzliche Krankenkassen)

Verordnungen der gesetzlichen Krankenkasse beinhalten in den meisten Fällen eine Rezeptgebühr. Sie setzt sich aus 10€ pro Verordnung und 10% des Rezeptwertes zusammen und ist von den Krankenkassen vorgeschrieben. Die Zuzahlung ist zu Beginn in unserer Praxis fällig und kann vor Ort in bar oder per EC-Karte beglichen werden. Die übrigen Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse. Bei Abbruch der Therapie entsteht ggf. ein Erstattungsanspruch auf Teile der geleisteten Zuzahlung.

Was kostet die Behandlung? (Private Krankenkassen)

Als Privatpatient werden Sie vor der Behandlung mit einer Honorarvereinbarung über die entstehenden Kosten informiert (Aktuelle Preise können Sie unserem Aushang entnehmen.).
Im Anschluss an Ihre Behandlungen erhalten Sie wie gewohnt eine Rechnung in doppelter Ausfertigung.